Fördermöglichkeiten zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) im Freistaat Bayern
Einleitung
Plötzlicher Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen weltweit und tritt oft unerwartet auf. Schnelle Hilfe ist entscheidend, um Leben zu retten und bleibende Schäden zu verhindern. Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es auch Laien, eine lebensrettende Reanimation durchzuführen, bevor der Rettungsdienst eintrifft. Der Freistaat Bayern hat dies erkannt und unterstützt daher die Anschaffung von AEDs durch eine spezielle Förderrichtlinie. In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die Richtlinie, ihre Voraussetzungen und die Vorteile der Förderung.
Die AED-Förderrichtlinie
Die „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation“, bekannt als AED-Förderrichtlinie, wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17. Dezember 2020 veröffentlicht und zuletzt am 30. Mai 2023 aktualisiert. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von AEDs in Bayern zu erhöhen und so die Überlebenschancen bei plötzlichem Herzstillstand zu verbessern.
Zweck der Zuwendung
Der Hauptzweck der Förderung ist es, die Wahrscheinlichkeit irreversibler Schäden und Todesfälle durch plötzlichen Herztod zu verringern. Durch die Erhöhung der Verfügbarkeit von AEDs in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Mitglied einer Gesundheitsregionplus sind, sollen Laien in die Lage versetzt werden, effektiv Erste Hilfe zu leisten.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Anschaffung von AEDs, die den in der Richtlinie festgelegten Spezifikationen entsprechen.
Zuwendungsempfänger
Förderberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dazu zählen Unternehmen, Vereine, Kommunen und Kommunalverbände mit Sitz in einer Gesundheitsregionplus, die an der Förderrichtlinie teilnimmt.
Voraussetzungen und Verfahren
Voraussetzungen für eine Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der AED muss den in Anlage 1 der Richtlinie dargestellten Spezifikationen entsprechen.
- Der AED wird für einen durchgängig öffentlich zugänglichen Standort angeschafft, für den die örtliche Gesundheitsregionplus einen Bedarf bestätigt hat.
- Der AED muss für mindestens drei Jahre am Aufstellungsort betriebsbereit gehalten werden.
Art und Umfang der Förderung
Art der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderfähig sind die Ausgaben zur Anschaffung eines AED, einschließlich der erforderlichen Einweisung gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Ausgaben für Zubehör, Aufstellung, Inbetriebnahme oder den Betrieb des AED sind nicht förderfähig.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.800 Euro pro AED. Für das Gebiet einer Kreisverwaltungsbehörde können insgesamt bis zu 12.200 Euro bewilligt werden.
Mehrfachförderung
Sollten andere öffentliche Mittel für die Anschaffung eines AED in Anspruch genommen werden, werden diese vollständig auf die Fördersumme angerechnet.
Antragsverfahren
Die Bewilligungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden oder im Fall kreisfreier Städte die Regierungen. Der Antrag muss gemäß den Verwaltungsvorschriften eingereicht werden und folgende Unterlagen beinhalten:
- Bestätigung der örtlichen Gesundheitsregionplus über den Bedarf eines AED.
- Erklärung oder Nachweis, dass die Betriebspflichten gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für mindestens drei Jahre sichergestellt sind.
Vorteile der Förderung
Die Förderung durch den Freistaat Bayern bietet zahlreiche Vorteile, die nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung erhöhen, sondern auch wirtschaftliche Anreize für Organisationen schaffen.
Verbesserung der Notfallversorgung
Durch die erhöhte Verfügbarkeit von AEDs kann die Überlebensrate bei plötzlichem Herztod signifikant gesteigert werden. Jeder zusätzliche AED in öffentlichen Bereichen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass im Notfall schnell und effektiv Hilfe geleistet werden kann.
Finanzielle Unterstützung
Die Förderung deckt bis zu 90 % der Anschaffungskosten, was eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Antragsteller bedeutet. Dies ermöglicht es auch kleineren Organisationen, Vereinen und Gemeinden, AEDs anzuschaffen und somit die Sicherheit ihrer Mitglieder und der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Förderung der Eigenverantwortung und Schulung
Die Richtlinie betont die Bedeutung der Einweisung in die Bedienung des AEDs. Dies fördert nicht nur die Bereitschaft, im Notfall zu handeln, sondern schult auch Laien in lebensrettenden Maßnahmen. Solche Schulungen können das allgemeine Sicherheitsbewusstsein und die Bereitschaft zur Ersten Hilfe in der Bevölkerung stärken.
Langfristige Investition in die Gesundheit
Die Verpflichtung, den AED für mindestens drei Jahre betriebsbereit zu halten, stellt sicher, dass die Investition nachhaltig ist und langfristig zur Verbesserung der Notfallversorgung beiträgt. Dies kann auch das Vertrauen der Bevölkerung in die lokale Gesundheitsinfrastruktur stärken.
Fazit
Die AED-Förderrichtlinie des Freistaates Bayern ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Notfallversorgung und der Überlebenschancen bei plötzlichem Herztod. Durch die gezielte Förderung der Anschaffung von AEDs wird die Verfügbarkeit dieser lebensrettenden Geräte erhöht und gleichzeitig die finanzielle Belastung für die Antragsteller minimiert. Organisationen, Vereine, Kommunen und Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Bereitschaft im Notfall zu verbessern und somit aktiv zur Gesundheit und Sicherheit ihrer Gemeinschaft beizutragen.
Die detaillierte Kenntnis der Richtlinie und der korrekten Antragstellung ist entscheidend, um die Vorteile dieser Förderung vollständig auszuschöpfen. Durch die Unterstützung des Freistaates Bayern können viele Leben gerettet und die allgemeine Sicherheit in der Bevölkerung deutlich verbessert werden.
Link zum Antrag auf Defibrillator Förderung
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